Preise
Flexibel, transparent, fair.
Preisübersicht Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen bieten wir in unterschiedlichsten Abrechnungsmodellen an, ganz wie es dem Projekt angemessen ist und Ihren Wünschen sowie etwaigen administrativen Erfordernissen am besten gerecht wird. Es liegt in der Natur der Sache, dass zentrale Grundlage für die Kostenermittlung dabei immer der Zeitaufwand ist.
Listenpreise 2025
Strategie und Projektleitung | €213,73/h (€1.709,84/Tag) |
Technisches Online Marketing und Kampagnen | €168,41/h (€1.347,26/Tag) |
Design/Kreation, Entwicklung, Integration, Support, Content und Social Media | €152,50/h (€1.220,00/Tag) |
Redaktionelle Unterstützung | €110,46/h (€883,74/Tag) |
Angaben jeweils zzgl. ges. MWSt.
Listenpreise werden, sofern wir nicht explizit über eine abweichende Regelung informieren, jährlich um einen geringen Prozentsatz (2,5 %) angepasst. Bereits bindend angebotene oder beauftragte Leistungen sowie jahresübergreifende Verträge mit definierten Stundensätzen bleiben davon naturgemäß unberührt.
Projektleistungen
Im Bereich der Projektleistungen gestalten wir die Modalitäten ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Beispiele:
1. Abrechnung nach Aufwand
2. Abrechnung nach Aufwand mit Obergrenze
3. Abrechnung nach Aufwand auf Kostenvoranschlag mit Schwankungsbandbreite
4. Festpreis
5. Agiler Festpreis (Budgetsicherheit, jedoch kann der Gegenstand im Verlauf angepasst werden)
Bitte beachten Sie, dass bei Beauftragung innerhalb der Bindefrist der zum Angebotszeit gültige (ggf. günstigere) Stundensatz Anwendung findet, selbst wenn die Erbringung erst im neuen Jahr erfolgt.
Laufende Leistungen
Auch im Bereich der Dauerleistungen (z. B. Support) sind Abrechnungsmodelle vielfältig:
1. Monatliche Rechnungsstellung nach Aufwand
2. Vorabbeauftragung eines Supportbudgets (= Obergrenze)
3. Festpreis-Vereinbarungen ("Flatrate") für Support, Anwendungsbetrieb sowie Laufende Betreuung im Online Marketing
4. Vorabbeauftragung und -abrechnung eines Supportbudgets (= Obergrenze)
Bitte beachten Sie, dass bei den Varianten 1 und 2 jeweils der Stundensatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anzuwenden ist. Bei Variante 3 wird die jährliche Erhöhung auf den Festpreis angewendet, sofern nicht anders vereinbart. Bei Variante 4 gilt der zum Angebotszeit gültige (ggf. günstigere) Stundensatz, selbst wenn die Erbringung erst im neuen Jahr erfolgt.
Reisekosten
Für Tätigkeiten außerhalb Hannovers stellen wir – sofern nicht anders vereinbart – etwaige Reisekosten in Rechnung. Diese gliedern sich in Sachkosten (Reisekosten nach Aufwand, Nebenkosten nach steuerlicher Regelung) sowie den anteiligen Zeitaufwand (Reisezeit = halbe Arbeitszeit).
Wahlweise bieten wir auch gern Pauschalregelungen an, die in der Handhabung wesentlich einfacher sind!