Blog

Blog

TYPO3Camp Hamburg 2025 – Highlights und Einblicke in TYPO3 Site Sets und Barrierefreiheit

KonzeptionTechnologieTYPO3

Ende Juni war das TYPO3Camp in Hamburg – und wir waren dabei! Es war wieder ein tolles Event mit spannenden Sessions, guten Gesprächen, leckerem Essen und einem herzlichen Wiedersehen mit alten Bekannten. Wir greifen hier mal zwei Themen auf, die uns auch beschäftigen: Site Sets in TYPO3 13 und natürlich Barrierefreiheit.

Erst einmal vorab: Ein großes Dankeschön vom mir an das Orga-Team des TYPO3 Camp Hamburg 2025 für die großartige Arbeit!

Ein spannender Blick auf die neuen Site Sets in TYPO3 v13

Von: Ines Willenbrock

Besonders interessant fand ich die Session zum Thema Site Sets in TYPO3 v13. Diese neuen Features sind ein mächtiges Werkzeug, das in Zukunft das klassische TypoScript Template in TYPO3 ablösen bzw. ergänzen wird. Site Sets erlauben es, Konfigurationen strukturiert zu bündeln und klar voneinander abzugrenzen – ähnlich wie bei klassischen Templates.

Ein paar zentrale Takeaways:

  • Logische Strukturierung: Site Sets lassen sich thematisch aufteilen, etwa:

  • ein Ordner pro Extension

  • ein Ordner pro Thema (z. B. Backend-Konfiguration)
    Wiederkehrende Einstellungen lassen sich so in einzelne Site Sets auslagern und wiederverwenden.

  • Dependencies & Hidden-Sets: Ausgelagerte Konfigurationen können als Abhängigkeiten im „primären“ Site Set eingebunden werden.

  • Versteckte Site Sets lassen sich nicht direkt einbinden, werden aber über Dependencies automatisch geladen.

  • Variablen aus diesen Sets sind im Backend-Modul Configuration → Sites:Yaml configuration einsehbar.

  • Kategorisierung: Innerhalb von Site Sets können Kategorien für Konfigurationsoptionen definiert werden, damit Variablen im Backend übersichtlich gruppiert angezeigt werden.

Warum Site Sets ein Game Changer sind

Mit Site Sets wird die Konfiguration einer TYPO3-Website zentraler, modularer und sauberer strukturiert. Gleichzeitig bleibt die Komplexität für Administrator:innen überschaubar, da viele Details „unter der Haube“ gekapselt werden.

Ein spannender Schritt in Richtung mehr Klarheit und Effizienz in TYPO3-Projekten!

Weitere Details gibt es in der offiziellen TYPO3-Dokumentation: Site Sets – TYPO3 Core API

Barrierefreiheit & BFSG – was ab 2025 auf transaktions­basierte Angebote zukommt

Von: Ines Willenbrock und Thomas Esders

In einer weiteren Session (auf zwei Tage verteilt) drehte sich alles um das Barrierefreiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) – also die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Das Gesetz greift immer dann, wenn auf der Website oder im digitalen Produkt Transaktionen oder Vertrags­anbahnungen für Verbraucher:innen stattfinden – egal ob es sich um Produkte, Dienstleistungen oder Buchungs‑/Termin­kalender handelt.

Hier kommt eine kurze Zusammenfassung unserer Takeaways.

Warum überhaupt

Barrierefreie Webseiten mit TYPO3 kommen viel mehr Nutzer:Innen zu gute, als man erstmal denkt, denn Einschränkungen gibt es viele. Von einer kurzfristig verstauchten Hand über Eltern mit Kind auf dem Arm bis hin zu Menschen mit Seh‑, Hör‑ oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Wen betrifft es nicht

Kleinstunternehmen mit < 2 Mio. € Umsatz oder < 10 Mitarbeiter:innen sowie „Bestands‑Hardware“ (etwa alte Banking‑Terminals oder Videokurse) bleiben außen vor.

Rechtliche Konsequenzen

  • Abmahnungen nach UWG: in der Höhe nach oben offen
  • Verstöße gegen das BFSG: Bußgelder, aber gedeckelt
  • Service‑Abschaltungen / Produkt‑Rückzüge: Bei gravierenden Mängeln möglich
  • Nachbesserungs­pflicht: Chance, aber auch Kostenfaktor
  • Gerichts‑ / Anwaltskosten: Im Streitfall schnell fünfstellig

Was ist zu beachten

Hinweis: Die Liste ist nicht vollständig und gibt unsere Sammlung in der Session wieder.

  • Kontrast: Ein optionaler Kontrast­wechsler kann helfen, ist aber kein Muss, wenn die Grundgestaltung WCAG‑konform ist.

  • Leichte Sprache: Darf laut Gesetz nur von zertifizierten Fachleuten erstellt werden.

  • Zoom bis 200 %: Ist das technisch gewährleistet, braucht es keine eigenen +/-‑Buttons – zu viele Hilfs­funktionen können Screen‑Reader & Co. sogar behindern.

  • Assistive Tech nicht blockieren: Tools wie eye‑able & ähnliches sollten nicht überlagert werden; im Zweifel lieber weglassen.

  • Goldene Mitte: Übererfüllung klingt gut, kann Nutzer:innen aber ebenso einschränken – hier ist Fingerspitzengefühl gefragt.

Testen & Beratung

  • Kombination aus automatisierten Checks und manuellen Tests (z. B. Screen‑Reader‑Walk‑throughs).

  • Klar definieren, wie tief getestet werden muss – Stichwort Critical User Journeys (z. B. Checkout).

  • Frühzeitig Accessibility‑Beratung einbeziehen, um kostspielige Nachbesserungen zu vermeiden.

Einhelliger Tipp

Unternehmen sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen („Ask your lawyer“), um individuelle Pflichten sauber einzuordnen

Take‑away

Spätestens mit dem BFSG wird Barrierefreiheit zum geschäfts­kritischen Faktor für alle, die online Verträge anbahnen oder Transaktionen abwickeln. Eine barrierearme Umsetzung schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern öffnet eure Angebote einem deutlich größeren Publikum.

Ihr Browser ist veraltet!

Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser, um diese Website korrekt dazustellen. Den Browser jetzt aktualisieren