Erst einmal vorab: Ein großes Dankeschön vom mir an das Orga-Team des TYPO3 Camp Hamburg 2025 für die großartige Arbeit!
Ein spannender Blick auf die neuen Site Sets in TYPO3 v13
Von: Ines Willenbrock
Besonders interessant fand ich die Session zum Thema Site Sets in TYPO3 v13. Diese neuen Features sind ein mächtiges Werkzeug, das in Zukunft das klassische TypoScript Template in TYPO3 ablösen bzw. ergänzen wird. Site Sets erlauben es, Konfigurationen strukturiert zu bündeln und klar voneinander abzugrenzen – ähnlich wie bei klassischen Templates.
Ein paar zentrale Takeaways:
Logische Strukturierung: Site Sets lassen sich thematisch aufteilen, etwa:
ein Ordner pro Extension
ein Ordner pro Thema (z. B. Backend-Konfiguration)
Wiederkehrende Einstellungen lassen sich so in einzelne Site Sets auslagern und wiederverwenden.Dependencies & Hidden-Sets: Ausgelagerte Konfigurationen können als Abhängigkeiten im „primären“ Site Set eingebunden werden.
Versteckte Site Sets lassen sich nicht direkt einbinden, werden aber über Dependencies automatisch geladen.
Variablen aus diesen Sets sind im Backend-Modul Configuration → Sites:Yaml configuration einsehbar.
Kategorisierung: Innerhalb von Site Sets können Kategorien für Konfigurationsoptionen definiert werden, damit Variablen im Backend übersichtlich gruppiert angezeigt werden.
Warum Site Sets ein Game Changer sind
Mit Site Sets wird die Konfiguration einer TYPO3-Website zentraler, modularer und sauberer strukturiert. Gleichzeitig bleibt die Komplexität für Administrator:innen überschaubar, da viele Details „unter der Haube“ gekapselt werden.
Ein spannender Schritt in Richtung mehr Klarheit und Effizienz in TYPO3-Projekten!
Weitere Details gibt es in der offiziellen TYPO3-Dokumentation: Site Sets – TYPO3 Core API
Barrierefreiheit & BFSG – was ab 2025 auf transaktionsbasierte Angebote zukommt
Von: Ines Willenbrock und Thomas Esders
In einer weiteren Session (auf zwei Tage verteilt) drehte sich alles um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – also die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Das Gesetz greift immer dann, wenn auf der Website oder im digitalen Produkt Transaktionen oder Vertragsanbahnungen für Verbraucher:innen stattfinden – egal ob es sich um Produkte, Dienstleistungen oder Buchungs‑/Terminkalender handelt.
Hier kommt eine kurze Zusammenfassung unserer Takeaways.
Warum überhaupt
Barrierefreie Webseiten mit TYPO3 kommen viel mehr Nutzer:Innen zu gute, als man erstmal denkt, denn Einschränkungen gibt es viele. Von einer kurzfristig verstauchten Hand über Eltern mit Kind auf dem Arm bis hin zu Menschen mit Seh‑, Hör‑ oder kognitiven Beeinträchtigungen.
Wen betrifft es nicht
Kleinstunternehmen mit < 2 Mio. € Umsatz oder < 10 Mitarbeiter:innen sowie „Bestands‑Hardware“ (etwa alte Banking‑Terminals oder Videokurse) bleiben außen vor.
Rechtliche Konsequenzen
- Abmahnungen nach UWG: in der Höhe nach oben offen
- Verstöße gegen das BFSG: Bußgelder, aber gedeckelt
- Service‑Abschaltungen / Produkt‑Rückzüge: Bei gravierenden Mängeln möglich
- Nachbesserungspflicht: Chance, aber auch Kostenfaktor
- Gerichts‑ / Anwaltskosten: Im Streitfall schnell fünfstellig
Was ist zu beachten
Hinweis: Die Liste ist nicht vollständig und gibt unsere Sammlung in der Session wieder.
Kontrast: Ein optionaler Kontrastwechsler kann helfen, ist aber kein Muss, wenn die Grundgestaltung WCAG‑konform ist.
Leichte Sprache: Darf laut Gesetz nur von zertifizierten Fachleuten erstellt werden.
Zoom bis 200 %: Ist das technisch gewährleistet, braucht es keine eigenen +/-‑Buttons – zu viele Hilfsfunktionen können Screen‑Reader & Co. sogar behindern.
Assistive Tech nicht blockieren: Tools wie eye‑able & ähnliches sollten nicht überlagert werden; im Zweifel lieber weglassen.
Goldene Mitte: Übererfüllung klingt gut, kann Nutzer:innen aber ebenso einschränken – hier ist Fingerspitzengefühl gefragt.
Testen & Beratung
Kombination aus automatisierten Checks und manuellen Tests (z. B. Screen‑Reader‑Walk‑throughs).
Klar definieren, wie tief getestet werden muss – Stichwort Critical User Journeys (z. B. Checkout).
Frühzeitig Accessibility‑Beratung einbeziehen, um kostspielige Nachbesserungen zu vermeiden.
Einhelliger Tipp
Unternehmen sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen („Ask your lawyer“), um individuelle Pflichten sauber einzuordnen
Take‑away
Spätestens mit dem BFSG wird Barrierefreiheit zum geschäftskritischen Faktor für alle, die online Verträge anbahnen oder Transaktionen abwickeln. Eine barrierearme Umsetzung schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern öffnet eure Angebote einem deutlich größeren Publikum.